Kinder haben Rechte – und Jugendliche auch. Die Weltorganisation UN hat diese in der Kinderrechtskonvention festgelegt. Dazu gehört zum Beispiel das Recht, eine Schul- und Berufsausbildung zu erhalten, aber auch das Recht auf Freizeit. Wichtig ist ebenfalls, dass die Meinung von Kindern und Jugendlichen gehört wird.
Dein Recht auf Mitbestimmung
Die Vereinten Nationen haben in 54 Artikeln 41 Rechte in der Kinderrechtskonvention festgelegt. Die „United Nations Organization“, abgekürzt mit den Buchstaben UN, ist eine Organisation, in der viele Länder zusammenarbeiten. Das internationale Regelwerk über die Kinderrechte gilt für Kinder und Jugendliche bis zur Volljährigkeit, in Deutschland also bis zum Abschluss des 18. Lebensjahres.
Das heißt: Auch du kannst dich auf diese Rechte berufen – wie etwa darauf, zu Hause, in der Schule oder Ausbildung deine Meinung zu äußern, Änderungswünsche anzubringen und vielleicht sogar Änderungen herbeizuführen oder dich politisch zu engagieren, zum Beispiel bei Demonstrationen.
Gleiche Rechte für Kinder und Jugendliche weltweit
Die UN hat schon im Jahr 1989 vorgeschlagen, dass alle Länder die Rechte von Kindern und Jugendlichen einhalten müssen. Das Abkommen über die Kinderrechte wurde nach und nach von 196 Ländern unterschrieben, auch von Deutschland im Jahr 1992. Die Kinderrechtskonvention ist also keine neue Erfindung, aber alles andere als out: Sie gilt heute für mehr als zwei Milliarden Mädchen und Jungen weltweit.
Rechte sichern Chancen
Nach der UN-Kinderrechtskonvention haben Kinder und Jugendliche zum Beispiel das Recht, überall auf der Welt gut versorgt und nicht benachteiligt zu werden. In die Schule zu gehen, gehört ebenfalls zu deinen Rechten – auch wenn du morgens vielleicht nicht immer gern dafür aufstehst. Das Recht auf Bildung ist wichtig, nur so kannst du eine gute Ausbildung erhalten und einen Job finden, der dir Spaß macht und mit dem du dein eigenes Geld verdienst. Daneben gibt es die Rechte auf Freizeit, auf Gesundheit oder die Religionsfreiheit. Auch der Schutz vor Gewalt und Verwahrlosung ist in der UN-Konvention festgeschrieben, ebenso der Schutz vor dem unerlaubten Umgang mit Alkohol oder Drogen.
Grundrechte für alle Menschen in Deutschland
Es gibt noch ein wichtiges Gesetz in Deutschland, das gilt sogar schon seit dem Jahr 1949 – das Grundgesetz. Die darin festgehaltenen Grundrechte gelten für alle Menschen, also auch für Kinder und Jugendliche. Dazu gehört auch das Recht, frei und sicher zu leben. Und alle Menschen sollen ihre Meinung äußern können.
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Dein gutes Recht
Die Weltorganisation UN hat bei den rund 40 Kinderrechten auch das Recht auf Beteiligung, die Berücksichtigung des Kinderwillens oder die Informations- und Meinungsfreiheit festgelegt.
Die Vereinten Nationen (Abkürzung UN – Englisch: United Nations) haben die Kinderrechte für alle Kinder und Jugendlichen auf der Welt geregelt. Die UN ist eine internationale Organisation, der 196 Mitgliedsstaaten angehören. Sie verpflichten sich dazu, den Frieden durch grenzüberschreitende Zusammenarbeit zu erhalten. Fast alle Länder der Welt gehören der UN an.
Regelwerk gilt weltweit
Im Jahr 1989 beschloss die UN die Kinderrechtskonvention – ein Dokument, das die Interessen der Kinder und Jugendlichen schützt. 196 Länder auf der Welt haben unterschrieben, dass sie die Rechte der Kinder akzeptieren und schützen werden. Darin ist zum Beispiel das Recht auf Freizeit, das Recht auf Bildung oder auch das Recht auf Schutz vor Gewalt festgeschrieben. Dieses Regelwerk gilt für alle Kinder und Jugendlichen weltweit – ganz gleich, in welchem Land sie leben, ob auf dem Dorf oder in der Stadt. Geschlecht, Hautfarbe und Religion spielen keine Rolle. Somit gilt es auch für dich.
Berücksichtigen, was ihr wollt
In der UN-Kinderrechtskonvention heißt es in Artikel 12 „Berücksichtigung des Kinderwillens“: Die Vertragsstaaten sichern also den Kindern, das Recht zu, ihre Meinung in allen sie betreffenden Angelegenheiten frei zu äußern.
Dein Recht auf freie Meinungsäußerung
Die Meinungs- und Informationsfreiheit ist auch in diesem Regelwerk geregelt: Kinder und Jugendliche haben das Recht auf freie Meinungsäußerung. Dieses Recht schließt die Freiheit ein, sich Informationen jeder Art in Wort, Schrift oder Druck, durch Kunstwerke oder andere Mittel zu beschaffen, zu empfangen und weiterzugeben. Das klingt kompliziert, meint aber, dass du das Recht auf Freunde, Hobbys und eine eigene Meinung hast und dieses auch nicht beschränkt werden darf. Aber Vorsicht: Hate Speech oder Cybermobbing sind deswegen noch lange nicht erlaubt.
Weitere Informationen:
Möchtest du dich einbringen für die Kinderrechte? Dann bist du bei UNICEF Youth an der richtigen Adresse: Zur UNICEF-Website