Menschen mit Behinderung sollen so leben können, wie Menschen ohne Behinderung. So steht es in der UN-Behindertenrechts-Konvention. Doch noch ist dieses Ziel nicht erreicht.
Allerdings tut sich etwas. Das Bundesteilhabegesetz (BTHG) wurde eingeführt. Es sieht für Menschen mit Behinderung viele Verbesserungen vor. Mit dem BTHG wurden mehr Möglichkeiten der Teilhabe und mehr Selbstbestimmung für Menschen mit Behinderung geschaffen. Damit wurde auch ein Denkprozess in der Gesellschaft angestoßen. In Bayern nehmen wir die Beteiligung von Menschen mit Behinderung sehr ernst. Deswegen haben wir die Einbindung von Menschen mit Behinderung in bestimmten Gremien und Prozessen auch gesetzlich geregelt. So sind sie zum Beispiel fester Bestandteilt der Arbeitsgemeinschaft zur Förderung und Weiterentwicklung der Strukturen der Eingliederungshilfe.
Behinderung ist keine Privatsache
Im Gesetz heißt es jetzt zum Beispiel: „Menschen mit Behinderungen sind Menschen, die körperliche, seelische, geistige oder Sinnesbeeinträchtigungen haben, die sie in Wechselwirkung mit einstellungs- und umweltbedingten Barrieren an der gleichberechtigten Teilhabe an der Gesellschaft mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate hindern können.“ Das ist ein komplizierter Satz, aber er ist wichtig. Denn dieser Satz macht deutlich, dass das Stichwort „Beeinträchtigung“ mit der Wechselwirkung aus Behinderung und dem Umgang der Gesellschaft mit dieser zu tun hat – es sind AUCH die Umweltbedingungen und die Einstellungen der anderen Menschen, die dafür sorgen, dass Menschen, die nicht sehen oder hören können, beeinträchtigt sind.
Nur, wenn sich die gesamtgesellschaftliche Einstellung ändert, kann das besser werden. Wichtig ist, dass uns bewusst ist, dass es Angebote für ALLE Menschen geben muss!
Wie äußert jemand, der nicht sprechen kann, seine Wünsche? Es gibt mehr Möglichkeiten, als du denkst.